Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen»), welche die SmartAngel AG (nachfolgend «SAAG») gegenüber dem Kunden erbringt. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich im Weiteren aus den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Dienstleistungen, den Bestimmungen der jeweiligen Verträge sowie den aktuellen Leistungsbeschreibungen und Angebotsbedingungen in Broschüren, Factsheets oder auf www.smartangel.ch («Vertragsbedingungen»). Ziff. 2 bleibt vorbehalten.
Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Vertrages und die Besonderen Bestimmungen den AGB vor. Diese AGB gelten spätestens mit dem Bezug der entsprechenden Dienstleistungen als vom Kunden akzeptiert.
2. PREISE
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise für Produkte und Dienstleistungen sowie Gebühren für andere Leistungen auf www.smartangel.ch. Abo-, Aufschalt- und allfällige Servicegebühren können ohne vorgängige Information geändert werden. Angebrochene Abrechnungseinheiten werden als volle Einheiten verrechnet.
3. PFLICHTEN VON SAAG
SAAG ist in der Wahl der technischen Mittel frei, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, soweit diese nicht anders vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Geräte, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. SAAG bemüht sich um eine einwandfreie Qualität ihrer Dienstleistungen. Technische Störungen, die im Einflussbereich von SAAG liegen, werden so schnell wie möglich behoben.
SAAG ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. SAAG ist nicht verpflichtet, den Konsum von Dienstleistungen zu überwachen. Steigen die Benutzungsgebühren von Kunden übermässig an, so ist SAAG berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragsdauer die Dienstleistungen von SAAG vertragskonform zu verwenden und die bezogenen Dienstleistungen fristgerecht zu bezahlen.
Der Kunde hat bei der Anmeldung bzw. Registrierung seine Identität durch einen amtlichen Ausweis nachzuweisen, SAAG jederzeit die aktuellen Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online oder schriftlich mitzuteilen. SAAG ist berechtigt, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Kunde die Daten richtig und vollständig angegeben und seine Identität nachgewiesen hat. Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der Dienstleistungen bleibt davon unberührt.
Der Kunde hat alle von SAAG empfohlenen Sicherheitsweisungen zu befolgen, insbesondere die Geräte vor unrechtmässigen Zugriffen Dritter zu schützen, Daten regelmässig vor Datenverlust zu sichern und Zugangsdaten, Passwörter oder PIN-Nummern sorgfältig aufzubewahren und nicht Dritten weiterzugeben. Bei Verlust von Zugangsdaten, Passwörtern, PIN-Nummern, Gerät oder einer SIM-Karte ist SAAG sofort zu benachrichtigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde in jedem Fall (z.B. bei Benutzung durch Dritte) die über den entsprechenden Anschluss bezogenen Dienstleistungen zu bezahlen.
5. DIENSTLEISTUNGEN DRITTER
Stammt ein Dienst oder eine Zusatzdienstleistung von einem Drittanbieter (z.B. Mehrwertdienste), schliesst der Kunde ohne anderslautende Vereinbarung den Vertrag mit diesem Dritten ab und es sind dessen Vertragsbedingungen und Konditionen massgebend. Die Leistung von SAAG beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zum anderen Anbieter. Je nach Dienstleistung kann SAAG für diesen die Gebühren einfordern und das Inkasso übernehmen. Der Kunde kann den Zugang zu telefonischen Mehrwertdiensten mit Inkasso durch SAAG insgesamt oder nur den Zugang zu entsprechenden Mehrwertdiensten sperren, soweit von SAAG nicht eine differenziertere Sperrung ermöglicht wird. SAAG übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für andere Anbieter bzw. deren Dienstleistungen.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen werden aufgrund von technischen Aufzeichnungen erstellt. Für Rechnungen, die per Briefpost zugestellt werden, wird eine Gebühr erhoben. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages im Voraus bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Wenn kein solches angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten oder dem Bezug von Leistungen anderer Drittanbieter kann SAAG dem Kunden zusammen mit der Rechnung von SAAG belasten. Die Bestimmungen gemäss Ziff. 6 bis 8 (ausgenommen bei bestrittenen Rechnungen für Mehrwertdienste, eine deshalb vorgenommene Sperrung des Anschlusses oder Kündigung des Vertrages vor Beilegung der Streitigkeit) sind auch anwendbar, wenn SAAG das Inkasso für Dritte wahrnimmt.
Einwände gegen die Rechnung muss der Kunde begründet innert 10 Tagen an SAAG richten. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel bezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Rechnung verrechnet. Mit Vertragsbeendigung werden alle ausstehenden Forderungen fällig.
7. DEPOT UND KREDITLIMITE
SAAG kann von ihren Kunden bei Vertragsunterzeichnung und bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten oder bekannten Inkassomassnahmen gegen den Kunden sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Vertragsdauer ein Depot bzw. eine Vorauszahlung verlangen oder eine monatliche Kreditlimite festlegen. Das Depot kann mit allen Forderungen gegen den Kunden verrechnet werden. Anrecht auf Rückforderung des Depots besteht frühestens nach einem halben Jahr, spätestens bei Vertragsbeendigung, wenn alle Forderungen von SAAG beglichen sind.
8. VERZUG
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet er auf einen begründeten Einwand, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6% p.a. zu bezahlen. Verzug tritt auch ein, wenn ein Teilbetrag der Rechnung bestritten wird und der unbestrittene Teil nicht bezahlt wird oder wenn SAAG den Einwand des Kunden als unbegründet zurückgewiesen hat. Gemäss Ziff. 11 oder 17 darf SAAG sodann die Dienstleistungen sperren und den Vertrag kündigen.
Nach einer ersten kostenlosen schriftlichen Zahlungserinnerung wird dem Kunden pro Mahnung CHF 30 Mahngebühr in Rechnung gestellt. SAAG kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür Mindestgebühren zu bezahlen und diese dem beigezogenen Dritten für das Inkasso direkt zu entrichten. Über die Mindestgebühren hinaus sind vom Kunden individuelle Aufwände und Auslagen des Dritten zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.
9. DATENSCHUTZ
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden kann SAAG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen personenbezogene Daten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Personenbezogene Daten werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt oder durch das Nutzungsverhalten der Dienstleistungen automatisch generiert. Sie können von SAAG oder beigezogenen Dritten im In- und Ausland für folgende Zwecke bearbeitet werden:
- zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
- zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
- zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
- um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte durch SAAG oder deren Partner bereitzustellen, z.B. mittels Erhebung, Analyse oder Untersuchung von Nutzer-, Nutzungs- oder Positionsdaten wie z.B. Ortung, Biodaten, Alarme oder medizinische Werte und Daten sowie Nutzerinteressen abzudecken;
- zur Adressvalidierung;
- zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
- zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
- zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von SAAG-Produkten.
Bezieht der Kunde bei SAAG Dienstleistungen Dritter, darf SAAG dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
Der Kunde willigt überdies ein, dass Daten zur Erstellung von Karteien betreffend Bonität und Kreditwürdigkeit, Adressvalidierung sowie Daten im Zusammenhang mit Anzeichen der unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen auch an Dritte zur Nutzung für eigene Zwecke weitergegeben werden dürfen. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Personenbezogene Daten können im Rahmen der vorangehenden Bestimmungen ins Ausland bekannt gegeben werden. SAAG kann das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht auf das Recht zur Einsichtnahme beschränken. Ausgeschlossen ist eine Auskunftserteilung über sog. Kommunikationsranddaten, die über vom Kunden abonnierte Dienstleistungen generiert werden und dem Fernmeldegeheimnis unterstehen, sofern diese nicht als Grundlage für die Rechnungsstellung dienen.
10. MISSBRAUCH
Dienstleistungen dürfen nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- bzw. rechtswidriger Weise, verwendet werden. Als Missbrauch gilt insbesondere:
- eine nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Dienstleistungen;
- ein Weiterverkauf oder unentgeltliche Überlassung von Dienstleistungen;
- die Verwendung von Dienstleistungen zur Terminierung von Anrufen auf dem Mobilfunknetz von SAAG mittels GSM-Gateways oder ähnlichen Ausrüstungen;
- die Herstellung von Dauerverbindungen sowie von Verbindungen, die direkte oder indirekte Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben;
- die Weiterleitung von Verbindungen auf Kurz- oder Mehrwertdienstnummern;
- die Verbreitung von Massenwerbung oder schädlicher Software;
- der Anschluss von nicht kompatiblen Geräten an die Infrastruktur von SAAG;
- der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen;
- eine übermässige Nutzung, die zu einer System- oder Netzwerküberlastung führen kann.
Ein Weiterverkauf oder die Überlassung von Dienstleistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SAAG erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
Der Kunde hat SAAG für Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die auf eine missbräuchliche Verwendung der Dienstleistungen durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei einem Missbrauch zu Lasten des Kunden ist SAAG sofort zu benachrichtigen.
11. SPERRUNG
SAAG kann Dienstleistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder auf bestimmte Leistungen beschränken, wenn i) ein wichtiger Grund gemäss Ziff. 17 vorliegt, ii) die Sperrung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte, und iii) bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten bis zur Leistung eines Depots gemäss Ziff. 7. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung mit geeigneten Mitteln unterrichtet.
Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung wegfällt. Sofern der Kunde den Grund für die Sperrung zu vertreten hat, bleibt die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der Dienstleistung während einer Sperrung unberührt und es können dem Kunden für die Sperrung und Entsperrung je CHF 50 sowie allfällige Kosten für eine Ersatz-SIM-Karte verrechnet werden.
12. GERÄTE
Ein von SAAG erworbenes Endgerät ist vorbehältlich abweichender Vereinbarungen Eigentum von SAAG. SAAG hat das Recht, den Erwerb eines Gerätes von einem Eigentumsvorbehalt abhängig zu machen. Für Geräte gelten die von SAAG publizierten Garantiebestimmungen. Das Recht auf Wandelung des Vertrages bei Sachmängeln ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Dem Kunden leihweise überlassene Geräte verbleiben im Eigentum von SAAG und sind SAAG innert 30 Tagen nach Vertragsbeendigung bzw. auf Aufforderung zurückzugeben. Auf diesen Geräten dürfen keine Pfand- oder Retentionsrechte begründet werden. Werden geliehene Geräte auf Aufforderung von SAAG nicht retourniert, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
13. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN
SAAG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen, die für den üblichen Privat- bzw. Geschäftskundengebrauch bestimmt sind. SAAG übernimmt jedoch keine Gewähr für:
- ein durchgehend unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen;
- flächendeckende Netzabdeckung;
- bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten;
- die Integrität der über die SAAG-Infrastruktur oder Netze von Dritten übermittelten oder bezogenen Daten;
- von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen;
- einen absoluten Schutz ihres Netzes oder für Netze von Dritten vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören;
- den Schutz vor schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Phishing-Angriffen, Daten und anderen kriminellen Handlungen seitens Dritter;
- die Vermeidung eines Datenverlusts infolge Netzwerkstörungen oder Reparatur von Geräten;
- Sicherheitsvorkehrungen an der Infrastruktur von SAAG, die Schäden an Geräten des Kunden vermeiden sollen.
Datenänderungen für Notfallinstruktionen werden jeweils bis spätestens am Folgetag in der Notrufzentrale ergänzt. Wird in der Folge ein Alarm ausgelöst, leitet der zuständige Mitarbeiter der Notrufzentrale die situativ notwendigen Massnahmen ein. Die Risikoabwägung liegt dabei im Ermessen des Mitarbeiters der Notrufzentrale. Dieser handelt im Auftrag des Kunden, so schnell wie möglich Hilfe zu organisieren, wobei die Gesundheit des Kunden immer an erster Stelle steht. Die Kosten für die von der Notrufzentrale angeforderten Hilfemassnahmen (z.B. Notarzt, Ambulanz, Spitex etc.) gehen immer zu Lasten des Kunden, selbst dann, wenn er den Notruf aus Versehen ausgelöst hat.
SAAG behält sich vor, am SAAG-Portal Unterhaltsarbeiten durchzuführen, die mit Betriebsunterbrechungen oder -verlangsamungen verbunden sein können. Der Eintritt eines solchen Ereignisses bildet keinen wichtigen Grund für eine ausserordentliche Kündigung des Kunden im Sinne von Ziff. 17.
14. HAFTUNG
SAAG übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt oder Schäden, die SAAG nicht zu vertreten hat oder die durch die Sperrung oder Kündigung von Dienstleistungen entstanden sind (Ziff. 11 und 17). Darin eingeschlossen ist auch der unsachgemässe Gebrauch der Produkte (z.B. Produkt nicht aufgeladen, ausgeschaltet, defekt oder durch unsachgemässe Verwendung). Die eingesetzten Produkte sind keine kalibrierten Medizinprodukte und auch nicht für medizinische Diagnosen einsetzbar. Für kritische Situationen oder Entscheidungen sind immer medizinische Bezugspersonen und/oder medizinische Organisationen beizuziehen. Die Haftung für direkte, indirekte bzw. Folgeschäden ist daher in allen Fällen ausgeschlossen.
15. VERTRAGSDAUER
Der Vertrag tritt mit Datum der Unterschrift des Kunden unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung oder der Erbringung des vereinbarten Depots in Kraft, ausser es wird im Vertrag ein späteres Datum festgelegt. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der Kunde von SAAG die entsprechende Vertragsbestätigung schriftlich oder via E-Mail erhält. Spätestens beginnt der Vertrag mit der Aktivierung bzw. Benutzung der entsprechenden Dienstleistung. Eine Mindestvertragsdauer beginnt, unabhängig vom Vertragsbeginn, immer mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen.
16. ORDENTLICHE KÜNDIGUNG
Kündigungen von Abos müssen per eingeschriebenen Brief bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Abos erfolgen. Es gelten die Kündigungsbestimmungen in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Bei der Einstellung einer Dienstleistung hat SAAG das Recht, Verträge unbeachtet einer Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 2 Monaten auf jedes Monatsende zu kündigen.
17. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
SAAG hat bei Vorliegen wichtiger Gründe das Recht, die entsprechenden Verträge mit dem Kunden bzw. sämtliche oder einzelne darin enthaltene Dienstleistungen fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde nicht fristgerecht das geforderte Depot leistet;
- Anzeichen bestehen, dass der Kunde die Dienstleistungen für vertragswidrige Zwecke benutzt;
- eine richterliche Behörde SAAG rechtskräftig anordnet, dem Kunden die Dienstleistung nicht weiter zur Verfügung zu stellen;
- die Nutzung der Netze von SAAG oder Dritten durch den Kunden beeinträchtigt wird;
- Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat;
- der Kunde nach mehrmaliger Mahnung in Zahlungs- bzw. Leistungsverzug ist;
- überwiegende öffentliche Interessen es erfordern;
- bei einem Missbrauch gemäss Ziff. 10.
Die Reaktivierung eines gekündigten Vertrags hat für den Kunden Kostenfolgen. Der Kunde hat bei Vorliegen wichtiger Gründe das Recht, den entsprechenden Vertrag mit SAAG fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- SAAG eine andauernde wesentliche Vertragsverletzung schuldhaft begeht und diese trotz angemessener Abmahnung durch den Kunden nicht beseitigt;
- die Netzverfügbarkeit am Wohnort des Kunden für mehr als 7 Tage wegfällt (ausgenommen bei höherer Gewalt);
- der Kunde umzieht und am neuen Wohnort in der Schweiz die Dienstleistung nicht mehr nutzen kann.
18. VORZEITIGE KÜNDIGUNG / KOSTENFOLGEN
Eine Kündigung vor Ende der Mindestvertragsdauer bei Todesfall ist ohne Kostenfolge (Mindestvertragsdauer 6 Monate) möglich. Allfällig mehr bezahlte Abogebühren werden den Erben rückerstattet. Alternativ kann das Abo an eine andere Person übertragen werden.
In allen anderen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung nur unter Kostenfolgen möglich. Unabhängig vom Kündigungsgrund wird die vereinbarte pauschale Entschädigung fällig. Falls keine pauschale Entschädigung vereinbart worden ist, hat der Kunde die monatlich wiederkehrenden Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer des jeweiligen Abos zu bezahlen. Diese werden sofort fällig.
Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Dienstleistungen und die Kündigung des Kunden bei Vorliegen wichtiger Gründe. Der Kunde hat die Entschädigung auch zu bezahlen, wenn das Vertragsverhältnis seitens SAAG aus einem wichtigen Grund gekündigt wurde, welchen der Kunde zu vertreten hat (Ziff. 17). Bei der Umwandlung einer Dienstleistung zu einer Dienstleistung mit geringerer Grundgebühr kann SAAG eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bestimmte Promotionen in einem Bündelangebot können von einer Mindestbezugspflicht der gebündelten Abos für eine bestimmte Zeitdauer abhängig gemacht werden. Die Entbündelung dieser Abos bewirkt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Es gelten die jeweiligen Konditionen auf www.smartangel.ch.
19. ÄNDERUNG VON VERTRAGSBEDINGUNGEN
SAAG behält sich vor, die Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn berechtigte Interessen von SAAG es rechtfertigen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form und mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist von bis zu 30 Tagen mitgeteilt.
Der Kunde hat Änderungen an den Vertragsbedingungen aus technischen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen zu akzeptieren, soweit diese für den Kunden vorteilhaft sind oder eine bloss vernachlässigbare Verminderung der Leistungen bewirken, ohne dass wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden. Weiter sind Änderungen zulässig, die infolge gesetzlicher Vorgaben (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Urheberrechtsabgaben) oder gerichtlicher Anordnungen erforderlich werden.
Falls SAAG in anderen Fällen die Preise oder Leistungen ändert und die Gesamtbelastung (Preis) für den Kunden höher wird oder einzelne Leistungen wesentlich reduziert werden, kann der Kunde den Vertrag oder die entsprechenden Dienstleistungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge nach Ziff. 18 kündigen, sofern SAAG dem Kunden nicht innert 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung nach ihrer Wahl eines der folgenden Ersatzangebote unterbreitet: (i) die unveränderte Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen oder (ii) die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Gesamtbelastung mit geeigneten Mitteln.
Sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf der Vorankündigungsfrist kündigt, gilt dies als Einverständnis zur Änderung der Vertragsbedingungen. Die Änderung bzw. das Ersatzangebot wird sodann Vertragsbestandteil. Betrifft die Änderung eine Zusatzleistung oder eine Option, so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf die Zusatzleistung oder Option.
20. IMMATERIALGÜTERRECHTE
Allfällige mit SAAG-Dienstleistungen oder der Überlassung bzw. dem Verkauf von Endgeräten verbundene Immaterialgüterrechte, insbesondere Software, verbleiben bei SAAG bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält ein unübertragbares, zeitlich beschränktes und nicht ausschliessliches Recht zur vertragsgemässen Nutzung dieser Rechte. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
21. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
SAAG übermittelt Geschäftsbriefe inkl. Rechnungen grundsätzlich elektronisch via E-Mail. Die vom Kunden angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt daher als Zustelladresse des Kunden. Zur Vertragserfüllung kann SAAG jederzeit Dritte im In- und Ausland beiziehen. Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen SAAG auf sein Verrechnungsrecht.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu den AGB, Besonderen Bestimmungen oder in anderen Vertragsdokumenten bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform und Unterschrift. Handschriftliche Änderungen sind nur gültig, wenn beide Parteien diese durch eine separate Unterzeichnung anerkennen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziff. 19. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von SAAG an Dritte übertragen. SAAG kann den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen.
22. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der SmartAngel AG. Zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts bleiben vorbehalten.